Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://sichtbarmachen-studentischer-forschung.blogs.uni-hamburg.de/ veröffentlichte Website der Universität Hamburg.
Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 04.01.2024 durchgeführten Selbstbewertung gemäß Hmb BITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website sollen die Anforderungen berücksichtigt werden.
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm BITV 2.0 aktuell nicht erfüllt:
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte (Prüfschritt 9.1.1.1b) an einigen Stellen
- Ohne Maus nutzbar (Prüfschritt 9.2.1.1) an wenigen Stellen
- Aussagekräftige Linktexte (Prüfschritt 9.2.4.4) an einigen Stellen
- Kontraste von Texten ist teilweise nicht ausreichend (Prüfschritt 9.1.4.3)
2. PFF- und PDF-Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht in barrierefreier Version verfügbar, werden nun jedoch systematisch aufgearbeitet. Neu eingestellte PDF-Dateien sollen in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt werden.
3. Video- und Audio-Dateien, die auf unseren Webseiten eingebunden sind, sind derzeit nur teilweise mit Untertiteln, Audiodeskription oder Transkriptionen versehen. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung zu ergänzen.
Die nicht barrierefreien Inhalte sollen bis Oktober 2025 entfernt und durch barrierefreie Inhalte ersetzt werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreihei
Diese Erklärung wurde am 04.01.2024 erstellt und zuletzt am 17.01.2024 überprüft.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer https://sichtbar-machen-studentischer-forschung.blogs.uni-hamburg.de/ Website aufgefallen?
Dann können Sie uns gerne per Post oder E-Mail kontaktieren:
David Ziegenhagen
Universität Hamburg
Hamburger Zentrum für Universitäres Lehren und Lernen (HUL)
Jungiusstraße 9
20355 Hamburg
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontaktmöglichkeiten
Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Tel: +49 40 42843-3056